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Antrag auf Sachkostenerstattung für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Festsetzung (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000674 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, welche aus öffentlichen Schulen hervorgegangene sind können eine Beteiligung an ihren sächlichen Kosten beantragen. Der Verwaltungsakt erfolgt in einer Vorbereitung mit Abschlagszahlungen und einer finalen Festsetzung.

Handlungsgrundlage


  • §154 NSchG (Stand 21.07.2021); §156 NSchG (Stand 01.08.2015); §157 NSchG (Stand 01.01.2020); §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: . 25.6.2021); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (zuletzt geändert: 22.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Beteiligung an den sächlichen Kosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-ID: tba

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden