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Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000681 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Beamter oder Beamtin werden möchten und im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, können Sie diesen unter gewissen Voraussetzungen anerkennen lassen.

Handlungsgrundlage


  • Verordnung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anderer Länder der Europäischen Union als Laufbahnbefähigung (VO Laufbahnbefähigung EU) vom 13. Januar 2009 §§ 13 S. 3, 16, 25 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (Stand: 01.01.2024) §§ 4, 35 - 42 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) (Stand: 14.02.2024) § 9 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) (Stand: 01.01.2017)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung im Landesdienst Anerkennung (99150112016000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden