Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000681• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Beamter oder Beamtin werden möchten und im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, können Sie diesen unter gewissen Voraussetzungen anerkennen lassen.
Handlungsgrundlage
- Verordnung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anderer Länder der Europäischen Union als Laufbahnbefähigung (VO Laufbahnbefähigung EU) vom 13. Januar 2009 §§ 13 S. 3, 16, 25 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (Stand: 01.01.2024) §§ 4, 35 - 42 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) (Stand: 14.02.2024) § 9 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) (Stand: 01.01.2017)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung im Landesdienst Anerkennung (99150112016000)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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