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Auszahlung von Fördermitteln zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000686 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Geförderte Projekte zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes bekommen bewilligte Fördermittel ausgezahlt, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist.

Handlungsgrundlage


  • §44 LHO i.V.m. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen  (RdErl. D. MB v. 30.3.2022, Nds. MBl. Nr. 17/2022, S. 606, geändert durch RdErl. v. 25. 8. 2022 (Nds. MBl. S. 1281), zuletzt geändert durch RdErl. v. 22.11.2023 (Nds. MBl. S. 947)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auszahlung von Fördermitteln zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden