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Antrag auf Feststellung der Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen FBSD

D03000691 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Stand: 11.07.2024) § 42 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV) (Stand: 11.07.2024)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Feststellung der Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung (99129008037000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden