Antrag auf Anerkennung eines Aus- oder Weiterbildungsganges für psychosoziale Prozessbegleitung (OZG Referenzdatenschema)
D03000702• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Aus- oder Weiterbildungsgänge für psychosoziale Prozessbegleitung dienen der Sicherung der Qualität in der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte. Entsprechende Aus- oder Weiterbildungsgänge werden auf Antrag des Trägers vom Niedersächsischen Justizministerium anerkennt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Handlungsgrundlage
- §§ 8 und 11 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) § 4 sowie die Abschnitte A bis D der Anlage Niedersächsische Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung eines Aus- oder Weiterbildungsganges für psychosoziale Prozessbegleitung
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgenden Leistungsschlüssel (LeiKa-ID) erstellt: Aus- oder Weiterbildungsgang für psychosoziale Prozessbegleitung Anerkennung (99131032016000). Das zugehörige Stammdatenschema hat die ID S03000663,
Stichwörter
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Versionshinweis
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