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Antrag auf Anerkennung eines Aus- oder Weiterbildungsganges für psychosoziale Prozessbegleitung (OZG Referenzdatenschema)

D03000702 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Aus- oder Weiterbildungsgänge für psychosoziale Prozessbegleitung dienen der Sicherung der Qualität in der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte. Entsprechende Aus- oder Weiterbildungsgänge werden auf Antrag des Trägers vom Niedersächsischen Justizministerium anerkennt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 8 und 11 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) § 4 sowie die Abschnitte A bis D der Anlage Niedersächsische Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung eines Aus- oder Weiterbildungsganges für psychosoziale Prozessbegleitung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgenden Leistungsschlüssel (LeiKa-ID) erstellt: Aus- oder Weiterbildungsgang für psychosoziale Prozessbegleitung Anerkennung (99131032016000). Das zugehörige Stammdatenschema hat die ID S03000663,

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden