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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Genehmigung

D05000077 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Vor Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit muss die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit genehmigt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 25 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Genehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden