Wohnberechtigungsschein Ausstellung
D05000098• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins von der zuständigen Stelle wird sichergestellt, dass eine belegungs- und mietpreisgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.
Handlungsgrundlage
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§§ 4, 13 – 15, 18, 25 WFNG NRW)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99107022012000 Wohnberechtigungsschein Ausstellung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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