Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
D05000147• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
99107009017000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Lebensunterhalt älterer Menschen nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente (67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sichert. Die Leistungen können auch für den Zeitraum gewährt werden, in dem Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Handlungsgrundlage
- §§ 41-46b Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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