Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

D05000147 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99107009017000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Lebensunterhalt älterer Menschen nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente (67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sichert. Die Leistungen können auch für den Zeitraum gewährt werden, in dem Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Handlungsgrundlage


  • §§ 41-46b Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden