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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Pflegefachfrau/-mann Erteilung

D05000158 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 Abs. 1, 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; § 10 BVFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Pflegefachfrau/-mann

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150017001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung 99150018001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden