Übernahme von Mietrückständen
D05000159• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
99107042068001 Übernahme von Mietrückständen: Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Mietschulden haben, die zu einem drohenden Wohnungsverlust führen, kann das zuständige kommunale Jobcenter Ihre Schulden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag übernehmen. Die Unterstützung erfolgt entweder als Darlehen oder als Beihilfe. Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu begleichen. Die Entscheidung über eine Übernahme der Mietschulden wird im Einzelfall getroffen und setzt eine Prüfung aller Voraussetzungen voraus. Falls eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel nicht gewährleistet ist, kann das Jobcenter die Zahlungen direkt an den Vermieter veranlassen.
Handlungsgrundlage
- § 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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