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Übernahme von Mietrückständen

D05000159 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99107042068001 Übernahme von Mietrückständen: Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Mietschulden haben, die zu einem drohenden Wohnungsverlust führen, kann das zuständige kommunale Jobcenter Ihre Schulden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag übernehmen. Die Unterstützung erfolgt entweder als Darlehen oder als Beihilfe. Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu begleichen. Die Entscheidung über eine Übernahme der Mietschulden wird im Einzelfall getroffen und setzt eine Prüfung aller Voraussetzungen voraus. Falls eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel nicht gewährleistet ist, kann das Jobcenter die Zahlungen direkt an den Vermieter veranlassen.

Handlungsgrundlage


  • § 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Übernahme von Mietrückständen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden