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Antrag auf Genehmigung einer Stiftungssatzungsänderung

D05000170 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständigen Organe einer Stiftung können eine Änderung der Satzung beschließen, soweit nicht in der Satzung etwas anderes bestimmt ist. Dies muss der zuständigen Stiftungsbehörde gemeldet werden. Unwesentliche Änderungen der Satzung werden von dieser zur Kenntnis genommen. Wesentliche Änderungen müssen begründet werden.

Handlungsgrundlage


  • § 81 BGB; § 83 BGB; §§ 4-5 StiftG NRW; § 14 Abs. 6 StiftG NRW; §15 Abs. 4 SpkG NRW; Artikel 55 Abs. 2 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung einer Stiftungssatzungsänderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Stiftungssatzung Änderung (99103002011000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden