Antrag auf Genehmigung einer Stiftungssatzungsänderung
D05000170• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständigen Organe einer Stiftung können eine Änderung der Satzung beschließen, soweit nicht in der Satzung etwas anderes bestimmt ist. Dies muss der zuständigen Stiftungsbehörde gemeldet werden. Unwesentliche Änderungen der Satzung werden von dieser zur Kenntnis genommen. Wesentliche Änderungen müssen begründet werden.
Handlungsgrundlage
- § 81 BGB; § 83 BGB; §§ 4-5 StiftG NRW; § 14 Abs. 6 StiftG NRW; §15 Abs. 4 SpkG NRW; Artikel 55 Abs. 2 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Stiftungssatzung Änderung (99103002011000)
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Versionshinweis
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