Mitteilung einer Änderung im Stiftungsverzeichnis
D05000176• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn eine Änderung im Stiftungsverzeichnis eingetragen werden soll, muss diese unverzüglich an die zuständige Stiftungsbehörde gemeldet werden.
Handlungsgrundlage
- §12 Abs. 2 StiftG NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Stiftungsverzeichnis Änderung (99103003011000)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden