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Mitteilung einer Änderung im Stiftungsverzeichnis

D05000176 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn eine Änderung im Stiftungsverzeichnis eingetragen werden soll, muss diese unverzüglich an die zuständige Stiftungsbehörde gemeldet werden.

Handlungsgrundlage


  • §12 Abs. 2 StiftG NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung einer Änderung im Stiftungsverzeichnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Stiftungsverzeichnis Änderung (99103003011000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden