Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren - Reisegewerbe

D05000206 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Handlungsgrundlage


  • §55 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

99050105001000 Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief 99050105001000 Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden