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Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

D05000234 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Reicht das Einkommen oder Vermögen von Personen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten diese unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Darunter Zuschüsse zu Versicherung und besondere Wohnform.

Handlungsgrundlage


  • §§27 - 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden