Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)
D05000234• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Reicht das Einkommen oder Vermögen von Personen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten diese unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Darunter Zuschüsse zu Versicherung und besondere Wohnform.
Handlungsgrundlage
- §§27 - 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden