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Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung und zum Handel mit Tieren

D05000262 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie gewerblich Tiere halten, züchten, ausbilden oder vermitteln und transportieren wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Dies gilt ebenfalls für den Handel mit Tieren und bestimmte andere gewerbliche Tätigkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Handlungsgrundlage


  • § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung und zum Handel mit Tieren, sowie zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung und zum Handel mit Tieren, sowie zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden