Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung und zum Handel mit Tieren
D05000262• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerblich Tiere halten, züchten, ausbilden oder vermitteln und transportieren wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Dies gilt ebenfalls für den Handel mit Tieren und bestimmte andere gewerbliche Tätigkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Handlungsgrundlage
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Formularangaben
Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung und zum Handel mit Tieren, sowie zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
Technische Beschreibung
Erlaubnis zur Zucht, zur Haltung und zum Handel mit Tieren, sowie zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
Stichwörter
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Versionshinweis
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