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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Pflegefachfrau/-mann (EU/EWR/Schweiz) Erteilung

D05000291 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 Abs. 1, 40, 41, 42, 43 PflBG;§ 43 ff. PflAPrV;§ 10 BQFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann aus EU/EWR/Schweiz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150017000000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden