Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Pflegefachfrau/-mann (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
D05000291• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 1 Abs. 1, 40, 41, 42, 43 PflBG;§ 43 ff. PflAPrV;§ 10 BQFG
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann aus EU/EWR/Schweiz
Technische Beschreibung
99150017000000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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