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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Erzieher/-in Anerkennung

D05000293 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsqualifikation Erzieherin oder Erzieher aus dem Ausland anerkannt werden.

Handlungsgrundlage


  • Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SobAG; Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg NRW (APO-BK); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Anerkennungsverordnung beruflicher Befähigungsnachweise Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge NRW (AVOBEHH NRW); § 2 Abs. 2, §§ 7-8 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150083016000 - Ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher Anerkennung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden