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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Elektrotechnikmeister/-in (zulassungspflichtiges Handwerk) Feststellung

D05000298 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung) festgestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung (HwO);§§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG);§ 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Elektrotechnikmeisterin oder Elektrotechnikmeister

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150053037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden