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Antrag auf Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten

D05000300 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Geschütze Tierarten dürfen nur in Ausnahmefällen gehalten werden, wenn sie rechtmäßig durch vom Naturschutzrecht bestimmte Ausnahmen in den Besitz der Halterin oder des Halters gelangt sind. Die Beweislast hierfür trägt die jeweilige Halterin oder der jeweilige Halter. Mit diesem Antrag wird eine Ausnahmebescheinigung für die Vermarktung von Anhang-A-Arten beantragt.

Handlungsgrundlage


  • Art. 8 (3) Verordnung (EG) 338/97

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden