Antrag auf Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten
D05000300• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Geschütze Tierarten dürfen nur in Ausnahmefällen gehalten werden, wenn sie rechtmäßig durch vom Naturschutzrecht bestimmte Ausnahmen in den Besitz der Halterin oder des Halters gelangt sind. Die Beweislast hierfür trägt die jeweilige Halterin oder der jeweilige Halter. Mit diesem Antrag wird eine Ausnahmebescheinigung für die Vermarktung von Anhang-A-Arten beantragt.
Handlungsgrundlage
- Art. 8 (3) Verordnung (EG) 338/97
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden