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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Haus- und Familienpfleger/-in Feststellung

D05000311 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger festgestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SobAG;Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg NRW (APO-BK);Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW);Anerkennungsverordnung beruflicher Befähigungsnachweise Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge NRW (AVOBEHH NRW);§ 2 Abs. 2, §§ 7-8 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150075037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger Feststellung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden