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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Sozialpädagoge/-in / Sozialarbeiter/-in Erteilung

D05000313 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SobAG;Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg NRW (APO-BK);Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW);Anerkennungsverordnung beruflicher Befähigungsnachweise Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge NRW (AVOBEHH NRW);§ 2 Abs. 2, §§ 7-8 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei Berufsqualifikation aus dem Ausland

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150079001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden