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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Heilpädagoge/-in Erteilung

D05000315 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpädagogin oder Heilpädagoge bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SobAG;Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg NRW (APO-BK);Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW);Anerkennungsverordnung beruflicher Befähigungsnachweise Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge NRW (AVOBEHH NRW);§ 2 Abs. 2, §§ 7-8 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpädagogin oder Heilpädagoge bei Berufsqualifikation aus dem Ausland

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150077001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpädagogin oder Heilpädagoge bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden