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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Elektrotechnikmeister/-in (zulassungsfreies Handwerk) Feststellung

D05000316 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) festgestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung (HwO);§§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG);§ 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150054037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) Feststellung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden