Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Physiotherapeut/-in (Drittstaaten) Erteilung
D05000319• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG;§ 43 ff. PflAPrV;§§ 10, 12 BQFG;RL 2005/36/EG;RL 2013/55/EU;§ 10 BVFG
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150038001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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