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Schulpflicht Befreiung

D05000320 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Schülerinnen und Schüler haben die Vollzeitschulpflicht (zehn Schuljahre) vollendet oder Sie haben das achtzehnte Lebensjahr vollendet. Sie beabsichtigen die verbleibende Zeit des Schuljahres bis zum regulären Ende Ihrer Schulpflicht z. B. für ein Praktikum zu nutzen, das Sie auf eine beginnende Berufsausbildung vorbereitet. Oder Sie gehen, sofern Sie volljährig sind, einem Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt nach.

Handlungsgrundlage


  • § 38 (3) Schulgesetz NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Befreiung vom Schulbesuch vor oder nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs stellen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden