Schulpflicht Befreiung
D05000320• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Schülerinnen und Schüler haben die Vollzeitschulpflicht (zehn Schuljahre) vollendet oder Sie haben das achtzehnte Lebensjahr vollendet. Sie beabsichtigen die verbleibende Zeit des Schuljahres bis zum regulären Ende Ihrer Schulpflicht z. B. für ein Praktikum zu nutzen, das Sie auf eine beginnende Berufsausbildung vorbereitet. Oder Sie gehen, sofern Sie volljährig sind, einem Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt nach.
Handlungsgrundlage
- § 38 (3) Schulgesetz NRW
Formularangaben
Antrag auf Befreiung vom Schulbesuch vor oder nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs stellen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden