Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Diätassistent/-in (Drittstaaten) Erteilung
D05000329• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Diätassistentin oder Diätassistent aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150012001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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