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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Ergotherapeut/-in (EU/EWR/Schweiz) Erteilung

D05000330 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut aus EU/EWR/Schweiz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150013001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden