Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Masseur/-in und medizinische/-r Bademeister/-in (Drittstaaten) Erteilung
D05000337• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseurin und medizinische Bademeisterin aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150024001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden