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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Masseur/-in und medizinische/-r Bademeister/-in (Drittstaaten) Erteilung

D05000337 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseurin und medizinische Bademeisterin aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150024001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden