Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Gesundheitsaufseher/-in /Hygienekontrolleur/-in Erteilung
D05000359• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur aus dem Ausland
Technische Beschreibung
99150087001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Stichwörter
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Versionshinweis
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