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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Gesundheitsaufseher/-in /Hygienekontrolleur/-in Erteilung

D05000359 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur aus dem Ausland

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150087001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden