Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Hebamme (Nicht-Automatische Anerkennung) Erteilung

D05000361 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch nicht-automatische Anerkennung bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 (1), 40, 41, 42, 43 PflBG; § 43 ff. PflAPrV; §§ 10, 12 BQFG; RL 2005/36/EG; RL 2013/55/EU; § 10 BVFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf nicht-automatische Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Hebamme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150019001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch nicht-automatische Anerkennung Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden