Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Tierarzt/ Tierärztin (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
D05000366• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
99150002001009 - Approbation Erteilung Tierarzt oder Tierärztin aus EU/EWR/Schweiz; Für die Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin benötigt man in Deutschland eine staatliche Zulassung (Approbation). Mit einer Approbation darf man ohne Einschränkung als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten. Auch mit einer Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kann man in Deutschland die Approbation erhalten.
Handlungsgrundlage
- BTÄO;TappV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden