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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Tierarzt/ Tierärztin (Drittstaaten) Erteilung

D05000367 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99150002001010 - Approbation Erteilung Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten; Für die Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin benötigt man in Deutschland eine staatliche Zulassung (Approbation). Mit einer Approbation darf man ohne Einschränkung als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat kann man in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Handlungsgrundlage


  • BTÄO;TappV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Approbation als Tierärztin oder Tierarzt aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden