Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Tierarzt/ Tierärztin (Drittstaaten) Erteilung
D05000367• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
99150002001010 - Approbation Erteilung Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten; Für die Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin benötigt man in Deutschland eine staatliche Zulassung (Approbation). Mit einer Approbation darf man ohne Einschränkung als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat kann man in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.
Handlungsgrundlage
- BTÄO;TappV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden