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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

D05000374 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Unternehmen, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und Bürgergeld beziehen. Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein und für mindestens zwei Jahre bestehen. Gefördert wird die Einstellung durch einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr sowie durch ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching. In den ersten sechs Monaten der geförderten Beschäftigung müssen Arbeitgeber die Freistellung der Mitarbeitenden für das Coaching ermöglichen. Zusätzlich kann eine Weiterbildung unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, wobei die endgültige Förderentscheidung im Ermessen des Jobcenters liegt.

Handlungsgrundlage


  • § 16e SGB II

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden