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Schuldnerberatung

D05000375 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Schuldnerberatung unterstützt Personen in bestehenden oder drohenden finanziellen Notlagen, um die Auswirkungen von Überschuldung zu verringern und finanzielle Spielräume zu schaffen. Sie bietet umfassende Unterstützung, die finanzielle, psychosoziale und juristische Beratung umfasst. Es gibt zwei Varianten der Beratung: über eine öffentliche oder private Schuldnerberatungsstelle oder über das Jobcenter für Bürgergeldempfangende. Je nach Situation sind entweder das Jobcenter oder die Schuldnerberatungsstellen für die Durchführung zuständig.

Handlungsgrundlage


  • § 16a Nr. 2 SGB II; § 14 SGB I; § 11 Abs. 1 SGB XII

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Schuldnerberatung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden