Schuldnerberatung
D05000375• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Schuldnerberatung unterstützt Personen in bestehenden oder drohenden finanziellen Notlagen, um die Auswirkungen von Überschuldung zu verringern und finanzielle Spielräume zu schaffen. Sie bietet umfassende Unterstützung, die finanzielle, psychosoziale und juristische Beratung umfasst. Es gibt zwei Varianten der Beratung: über eine öffentliche oder private Schuldnerberatungsstelle oder über das Jobcenter für Bürgergeldempfangende. Je nach Situation sind entweder das Jobcenter oder die Schuldnerberatungsstellen für die Durchführung zuständig.
Handlungsgrundlage
- § 16a Nr. 2 SGB II; § 14 SGB I; § 11 Abs. 1 SGB XII
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden