Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
D05000376• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie- rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er- bracht werden. Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia- len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden. Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt.
Handlungsgrundlage
- §§ 67, 68 SGB XII
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden