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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

D05000376 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie- rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er- bracht werden. Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia- len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können nur nachrangig gewährt werden. Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 67, 68 SGB XII

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden