Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Steuerberater/-in Zulassung
D05000382• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann die antragstellende Person zur Eignungsprüfung zum Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland zugelassen werden.
Handlungsgrundlage
- Steuerberatungsgesetz (StBerG);Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften*) (DVStB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99150004007001 - Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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