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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Steuerberater/-in Zulassung

D05000382 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann die antragstellende Person zur Eignungsprüfung zum Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland zugelassen werden.

Handlungsgrundlage


  • Steuerberatungsgesetz (StBerG);Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften*) (DVStB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Steuerberater/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150004007001 - Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden