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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Innenarchitekt/-in Eintragung

D05000388 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland die Eintragung als Innenarchitektin oder Innenarchitekt in die Architektenliste (Fachrichtung Innenarchitektur) erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • Baukammerngesetz - BauKaG NRW; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW; Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW; Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Innenarchitekt/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150060060000 - Innenarchitektin oder Innenarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Innenarchitektur) Eintragung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden