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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Landschaftsarchitekt/-in Eintragung

D05000389 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland die Eintragung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt in die Architektenliste (Fachrichtung Landschaftsarchitektur) erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • Baukammerngesetz - BauKaG NRW; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW; Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW; Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150061060000 - Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Landschaftsarchitektur) Eintragung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden