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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Architekt/-in Eintragung

D05000391 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland die Eintragung als Architektin oder Architekt in die Architektenliste (Fachrichtung Architektur) erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • Baukammerngesetz - BauKaG NRW; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW; Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW; Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Architekt/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150084060000 - Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Architektur) Eintragung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden