Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachärztin oder Facharzt (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
D05000393• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie);Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW);Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein;Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Fachärztin oder Facharzt in der EU, dem EWR, der Schweiz
Technische Beschreibung
99150063001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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