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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachärztin oder Facharzt (Drittstaaten) Erteilung

D05000394 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Fachärztin oder Facharzt aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150064001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden