Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachärztin oder Facharzt (Drittstaaten) Erteilung
D05000394• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Fachärztin oder Facharzt aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150064001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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