Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachapotheker/-in (Drittstaaten) Erteilung
D05000396• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachapothekerin oder Fachapotheker bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Fachapotheker/-in aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150066001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachapothekerin oder Fachapotheker bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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