Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachtierärztin oder Fachtierarzt (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
D05000397• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe; Heilberufsgesetz (HeilBerG)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt aus der EU, dem EWR, der Schweiz
Technische Beschreibung
99150067001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Stichwörter
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Versionshinweis
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