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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachtierärztin oder Fachtierarzt (Drittstaaten) Erteilung

D05000398 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe; Heilberufsgesetz (HeilBerG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150068001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden