Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachtierärztin oder Fachtierarzt (Drittstaaten) Erteilung
D05000398• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe; Heilberufsgesetz (HeilBerG)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150068001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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