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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt (Drittstaaten) Erteilung

D05000400 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150070001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden