Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt (Drittstaaten) Erteilung
D05000400• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung von ausländischer Berufsqualifikation als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
99150070001000 - Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden