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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Markscheider/-in Anerkennung

D05000403 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsqualifikation Markscheiderin oder Markscheider aus dem Ausland anerkannt werden.

Handlungsgrundlage


  • Bundesberggesetz (BBergG); Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW); Markscheidergesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Markscheider/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150074016000 - Ausländische Berufsqualifikation als Markscheiderin oder Markscheider Anerkennung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden