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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Patentanwalt /-in Feststellung

D05000404 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99150008000000 - Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation Feststellung Patentanwalt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland; Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsqualifikation Patentanwalt aus dem Ausland anerkannt werden.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG); Patentanwaltsordnung (PAO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Patentanwalt /-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden