Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Patentanwalt /-in Feststellung
D05000404• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99150008000000 - Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation Feststellung Patentanwalt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland; Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsqualifikation Patentanwalt aus dem Ausland anerkannt werden.
Handlungsgrundlage
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG); Patentanwaltsordnung (PAO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden