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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Lebensmittelchemiker/-in Erteilung

D05000405 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Lebensmittelchemikergesetz (LChemG NRW); Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APVOLChem NRW); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Lebensmittelchemiker/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150073001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden