Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Lebensmittelchemiker/-in Erteilung
D05000405• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Lebensmittelchemikergesetz (LChemG NRW); Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APVOLChem NRW); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99150073001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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