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Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

D05000413 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.

Handlungsgrundlage


  • § 29 WaffG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089099001000 "Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden