Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
D05000413• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
Handlungsgrundlage
- § 29 WaffG
Formularangaben
Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089099001000 "Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung"
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