Arbeitsgelegenheiten Zuweisung SGB II
D05000424• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Arbeitsgelegenheiten Zuweisung 99007032203000: Arbeitsgelegenheiten werden für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger angeboten, die sehr arbeitsmarktfern sind und besondere Unterstützung sowie Begleitung benötigen. Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die mit keiner anderen Eingliederungsleistung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können und in den letzten fünf Jahren nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheit tätig waren. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und die Heranführung an den Arbeitsmarkt zu fördern. Arbeitsgelegenheiten stellen kein reguläres Arbeitsverhältnis dar und müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Teilnehmende erhalten neben dem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, etwa für Fahrtkosten oder Arbeitskleidung, und die Maßnahmekosten werden dem Träger erstattet. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt im Ermessen des Jobcenters, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Handlungsgrundlage
- § 16d SGB II
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden